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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 05/2026

1.    Geltungsbereich, Vertragspartner und Zielgruppe

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der ENGEL AG, Am Aubach 36, 63619 Bad Orb, Deutschland („ENGEL AG“, „wir“, „uns“) gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches sind („Auftraggeber“), insbesondere für Leistungen in den Bereichen Beratung, Planung, Geomarketing, Haushaltswerbung, Beilagen, Verteilung, Promotion, Hostess-/Personaleinsätze, Druckmanagement, Produktion, Lettershop, Kartonverpackungen sowie digitale Werbe- und Performance-Leistungen einschließlich GEO/screen.
1.2    Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit demselben Auftraggeber, sofern sie bei Abschluss des jeweiligen Auftrags wirksam einbezogen wurden oder dem Auftraggeber in zumutbarer Weise zugänglich gemacht wurden.
1.3    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ENGEL AG diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die vorbehaltlose Leistungserbringung oder Annahme von Zahlungen gilt nicht als Zustimmung zu fremden AGB.
1.4    Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, Mediapläne, Druck- und Produktionsspezifikationen, Datenschutzvereinbarungen sowie sonstige Projektunterlagen gehen diesen AGB vor, soweit sie im Einzelfall ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
1.5    Soweit ENGEL AG Leistungen verbundener Unternehmen, Medienpartner, Produktionsbetriebe, Druckereien, Kartonagenhersteller, Weiterverarbeiter, Zustellpartner, Technologieanbieter, Plattformen, Demand-Side-/Supply-Side-Plattformen oder sonstiger Dritter einbindet, wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt, ob ENGEL AG als eigene Auftragnehmerin, als Vermittlerin, als Koordinatorin oder als Generalunternehmerin auftritt. Für Druckmanagement, Druckaufträge, Kartonagenproduktionen, Verpackungsproduktionen und GEO/screen-/Digital-Media-Leistungen gilt ENGEL AG, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, als Vermittlerin und Projektkoordinatorin, nicht als Druckerei, Herstellerin, Medieninhaberin, Plattformbetreiberin oder technische Anbieterin. Dies gilt auch dann, wenn die Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber über ENGEL AG erfolgt.


2.    Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1    Angebote von ENGEL AG sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und 14 Kalendertage gültig. Verfügbarkeiten von Medieninventar, Zustellkapazitäten, Produktionsslots, Rohstoffen und Fremdleistungen stellen Momentaufnahmen dar und können sich bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung ändern.
2.2    Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und schriftliche Auftragsbestätigung durch ENGEL AG zustande. E-Mail genügt der Schriftform, soweit gesetzlich zulässig.
2.3    Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das angenommene Angebot, die Auftragsbestätigung, die Leistungsbeschreibung, der Mediaplan, die Druck-/Produktionsspezifikation, das Verteilgebiet, der Zeitplan sowie allfällige Anlagen. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung/Spezifikation, diese AGB.
2.4    Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung durch ENGEL AG. Dadurch entstehende Mehrkosten, Terminverschiebungen, Mindermengenzuschläge, Materialmehrkosten, Mediapreisänderungen oder Fremdkosten trägt der Auftraggeber.
2.5    ENGEL AG schuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Umsatzsteigerung, Responsequote, Klickrate, Footfall-Rate, Conversion-Rate, Zustellquote oberhalb der vereinbarten Mindestquote, Suchmaschinenposition oder sonstige Performance-Kennzahl.


3.    Leistungsbereiche

3.1    ENGEL AG erbringt insbesondere folgende Leistungen:
•    Beratung, Planung und Projektmanagement für lokale, regionale, nationale und DACH-weite Werbeaktionen;
•    Geomarketing, Gebietsauswahl, Zielgruppenplanung und Standortumfeldanalysen;
•    Haushaltswerbung, Beilagen, Prospekt-, Flyer-, Warenproben- und Sonderwerbeformen;
•    Druckmanagement, Druckproduktion, Produktionssteuerung, Produktionsoptimierung und Anlieferungskoordination;
•    Lettershop-Leistungen, Konfektionierung, Falzung, Bestückung, Sortierung, Verpackung und Bereitstellung;
•    Produktion und Druck von Kartonverpackungen, Faltschachteln, Displays, Versand- und Produktverpackungen sowie verwandten Verpackungslösungen aus Papier, Karton, Pappe und Wellpappe;
•    Promotion, Hostess-/Personaleinsätze und veranstaltungsbezogene Organisationsleistungen;
•    digitale Werbeleistungen, insbesondere GEO/screen, Programmatic Advertising, hyperlokales Targeting, Multiscreen-Display-Formate, Kampagnenmonitoring, Reporting und Performance-Optimierung.

3.2    ENGEL AG ist berechtigt, Leistungen selbst, durch verbundene Unternehmen oder durch fachkundige Dritte zu erbringen. Bei vermittelten Drittleistungen, insbesondere Druck-, Produktions-, Kartonagen-, Verpackungs-, Medien-, Plattform-, Technologie- und Zustellleistungen, haftet ENGEL AG ausschließlich für die sorgfältige Auswahl, Beauftragung und Koordination der jeweiligen Dritten, nicht jedoch wie eine Druckerei, Herstellerin, Medieninhaberin, Plattformbetreiberin oder technische Anbieterin. Vertragliche und gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegen den jeweiligen Drittleister werden, soweit möglich und zulässig, an den Auftraggeber weitergegeben oder zur Durchsetzung unterstützt.
3.3    ENGEL AG darf zur Durchführung des Auftrags branchenübliche technische, organisatorische und kreative Entscheidungen treffen, sofern diese dem vereinbarten Kampagnenziel, den Spezifikationen und den berechtigten Interessen des Auftraggebers entsprechen.


4.    Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1    Der Auftraggeber stellt ENGEL AG rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Freigaben, Vorlagen, Daten, Druckdaten, Werbemittel, Produktinformationen, Zielgruppeninformationen, Standortlisten, Ziel-URLs, Tracking-Parameter, rechtlichen Hinweise, Pflichtkennzeichnungen, Logos, Bilder, Texte, Corporate-Design-Vorgaben und Ansprechpartner zur Verfügung.
4.2    Der Auftraggeber ist für die sachliche, rechtliche und technische Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Dies umfasst insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Medien-, Lebensmittel-, Verpackungs-, Kennzeichnungs-, Jugendschutz-, Arzneimittel-, Gesundheits-, Finanzmarkt-, Glückspiel-, Wahl- und politische Werbevorschriften.
4.3    Der Auftraggeber sichert zu, über alle für die Nutzung der bereitgestellten Inhalte erforderlichen Rechte, Lizenzen, Einwilligungen und Freigaben zu verfügen. Er hält ENGEL AG von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen, fehlerhaften oder nicht ausreichend lizenzierten Inhalten des Auftraggebers entstehen.
4.4    Der Auftraggeber hat Freigaben, Korrekturen, Druckreiferklärungen, Mediaplanfreigaben und sonstige Entscheidungen innerhalb der von ENGEL AG gesetzten Fristen zu erteilen. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine angemessen und können Mehrkosten auslösen.
4.5    Der Auftraggeber ist verpflichtet, ENGEL AG unverzüglich auf besondere Risiken, gesetzliche Anforderungen, Produktrisiken, Brancheneinschränkungen, behördliche Vorgaben, geografische Besonderheiten, Sperrlisten, Werbeverbote, Zustellhindernisse, Verpackungsanforderungen, Lebensmittelkontakt, Gefahrgüter, Jugendschutzrelevanz oder sonstige Besonderheiten hinzuweisen.


5.    Preise, Fremdkosten und Preisänderungen

5.1    Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Abgaben, Gebühren, Versand-, Transport-, Lager-, Material-, Medien-, Plattform-, Produktions-, Lizenz-, Verpackungs-, Entsorgungs-, Zoll- und sonstiger Fremdkosten, soweit diese nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
5.2    Preise beruhen auf den vom Auftraggeber mitgeteilten Spezifikationen, Auflagen, Formaten, Gewichten, Materialien, Zeitplänen, Verteilgebieten, Zielgruppen, Mediaplänen, technischen Anforderungen und Fremdleistungsangeboten. Änderungen dieser Grundlagen berechtigen ENGEL AG zur Anpassung der Vergütung.
5.3    Bei nach Vertragsschluss eintretenden, nicht von ENGEL AG zu vertretenden erheblichen Kostensteigerungen, insbesondere bei Papier, Karton, Pappe, Druckfarben, Energie, Transport, Löhnen, Medieninventar, Plattformkosten oder Fremdleistungen, ist ENGEL AG berechtigt, die Preise angemessen anzupassen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Gesetzlich zwingende Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
5.4    Zusatzleistungen, Änderungen, zusätzliche Korrekturrunden, Datenaufbereitung, Layoutanpassungen, Produktionsumstellungen, Expressleistungen, Sonderkontrollen, zusätzliche Reports, erneute Ausspielungen oder Wiederholungsproduktionen werden nach Aufwand oder gemäß Nachtragsangebot abgerechnet.


6.    Zahlung, Verzug und Sicherheiten

6.1    Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.2    ENGEL AG ist berechtigt, angemessene Akontozahlungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen, insbesondere bei Neukunden, hohem Fremdkostenanteil, Medienbuchungen, Produktionsaufträgen, Verpackungsaufträgen, Materialeinkäufen, Bonitätsrisiken oder Zahlungsverzug.
6.3    Bei Zahlungsverzug kann ENGEL AG gesetzliche Verzugszinsen, Mahnspesen, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten verlangen. Bei Unternehmergeschäften gelten die gesetzlichen Unternehmerverzugszinsen nach österreichischem Recht.
6.4    Bei Zahlungsverzug, objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers kann ENGEL AG laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung oder Stellung angemessener Sicherheiten zurückbehalten, Medienbuchungen stoppen, Produktion anhalten, Auslieferungen zurückhalten oder weitere Aufträge ablehnen.
6.5    Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, von ENGEL AG anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und gesetzlich zwingend sind.


7.    Termine, Lieferfristen und höhere Gewalt

7.1    Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Produktions-, Liefer-, Zustell- und Kampagnenzeiten setzen rechtzeitige Mitwirkung, vollständige Datenlieferung, Druckfreigabe, Medienfreigabe und Zahlung vereinbarter Anzahlungen voraus.
7.2    Verzögerungen, die auf fehlende, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, Änderungswünsche, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskampf, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Energie, Transport, IT-Systemen, Plattformen, Medieninventar, Rohstoffen, Subunternehmern oder sonstige von ENGEL AG nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, verlängern Termine angemessen.
7.3    ENGEL AG informiert den Auftraggeber unverzüglich über wesentliche Verzögerungen. Schadenersatz wegen Verzugs ist, soweit gesetzlich zulässig, nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB beschränkt.


8.    Subunternehmer, Partner und Plattformen

8.1    ENGEL AG darf zur Auftragserfüllung Subunternehmer, Druckereien, Produktionsbetriebe, Kartonagenhersteller, Weiterverarbeiter, Logistikdienstleister, Zustellpartner, Kontrollagenturen, Kreativdienstleister, Technologieanbieter, Datenpartner, Media- und Plattformpartner, DSPs, SSPs, Publisher-Netzwerke und sonstige Dritte einsetzen oder vermitteln.Soweit Leistungen durch Dritte erbracht werden, insbesondere Druckereien, Kartonagenhersteller, Verpackungsproduzenten, Medienpartner, Technologieanbieter oder Plattformen, beschränkt sich die Verantwortung von ENGEL AG auf Vermittlung, Projektsteuerung, Koordination und kaufmännische Abwicklung. Die Rechnungslegung durch ENGEL AG begründet keine weitergehende Hersteller-, Druckerei-, Plattform- oder Medienhaftung von ENGEL AG.
8.2    Soweit Drittplattformen, Medienpartner oder technische Systeme eigene Spezifikationen, Richtlinien, Ablehnungsrechte, Prüfprozesse, Sperrlisten, Werberichtlinien, Datenschutzbedingungen oder Nutzungsbedingungen vorsehen, gelten diese zusätzlich. ENGEL AG informiert den Auftraggeber über wesentliche Anforderungen, soweit sie projektbezogen relevant und bekannt sind.
8.3    Technische Ausfälle, Inventaränderungen, Ablehnungen von Werbemitteln, Sperrungen, Prüfverzögerungen oder Richtlinienänderungen durch Drittplattformen und Medienpartner, die ENGEL AG nicht zu vertreten hat, berechtigen ENGEL AG zu angemessener Anpassung, Ersatzplatzierung oder Terminverschiebung.


9.    Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Lagerung und Eigentumsvorbehalt

9.1    Lieferungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, ab Produktionsstätte, Lager oder Übergabestelle auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an den Transporteur, Zustellpartner, Auftraggeber oder einen von ihm benannten Dritten übergeben wird oder zur Abholung bereitsteht.
9.2    Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Abholbereitschaft über. Lagerkosten, Standgelder, zusätzliche Transportkosten oder Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
9.3    Von ENGEL AG gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von ENGEL AG. Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterverarbeiten oder weiterveräußern, tritt jedoch die daraus entstehenden Forderungen sicherungshalber an ENGEL AG ab.
9.4    Beigestellte Materialien, Druckdaten, Werkzeuge, Muster, Stanzformen, Druckplatten, Druckwalzen, Filme, Daten, Verpackungsmuster oder sonstige Gegenstände des Auftraggebers werden nur nach Vereinbarung gelagert. Die Lagerung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, soweit ENGEL AG kein grobes Verschulden trifft.
9.5    Von ENGEL AG oder beauftragten Dritten hergestellte Entwürfe, Layouts, Stanzformen, Druckplatten, Repro-Daten, Produktionsdaten, Werkzeuge, Konzepte und Arbeitsdateien bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Eigentum von ENGEL AG oder des jeweiligen Herstellers, auch wenn der Auftraggeber an deren Kosten beteiligt war.


10.    Druckmanagement, Druckvermittlung und Druckdaten

10.1    ENGEL AG ist im Bereich Druckmanagement und Abwicklung von Druckaufträgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht selbst Druckerei, sondern Druckvermittlerin und Projektkoordinatorin. Die technische Herstellung, Druckausführung, Weiterverarbeitung und produktionsbezogene Qualitätssicherung erfolgen durch die jeweils beauftragte Druckerei oder den jeweiligen Produktionsbetrieb. Dies gilt auch dann, wenn Angebot, Koordination und Verrechnung über ENGEL AG erfolgen.
10.2    Die Haftung von ENGEL AG für Druckaufträge ist auf eigenes Verschulden bei Auswahl, Beauftragung, Koordination und Weiterleitung der vereinbarten Spezifikationen beschränkt. Für produktionsbedingte Fehler, Maschinenfehler, Materialfehler, Farbabweichungen, Lieferverzug, Weiterverarbeitungsfehler oder sonstige Leistungsstörungen der beauftragten Druckerei haftet ENGEL AG nur in jenem Umfang, in dem die Druckerei gegenüber ENGEL AG tatsächlich haftet und Ersatz leistet, soweit dies gesetzlich zulässig ist. ENGEL AG unterstützt den Auftraggeber nach angemessener Möglichkeit bei der Weiterleitung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber der Druckerei.
10.3    Der Auftraggeber hat Druckdaten in dem von ENGEL AG vorgegebenen oder branchenüblichen Format bereitzustellen, insbesondere als druckfähige PDF-Datei nach vereinbartem Standard, mit korrekten Maßen, Beschnitt, Farbprofilen, Auflösung, Schriften, Überdrucken, Lack-/Stanz-/Rill-/Prägeebenen, Barcodes, QR-Codes und sonstigen technischen Angaben.
10.4    ENGEL AG ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Druckdaten inhaltlich, rechtlich oder technisch vollständig zu prüfen. Ein Datencheck umfasst nur die ausdrücklich vereinbarten Prüfschritte. Offenkundige Fehler wird ENGEL AG dem Auftraggeber nach Möglichkeit mitteilen; daraus entsteht jedoch keine allgemeine Prüfpflicht.
10.5    Werden Daten in ungeeigneter Form geliefert oder sind Aufbereitungen, Korrekturen, Konvertierungen, Repros, Farbmanagement, Retuschen oder technische Anpassungen erforderlich, kann ENGEL AG diese nach Rücksprache oder bei Eilbedürftigkeit im mutmaßlichen Interesse des Auftraggebers gegen angemessene Vergütung durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
10.6    Vor Druckbeginn stellt ENGEL AG, soweit vereinbart oder branchenüblich, ein Korrektur-PDF, Digitalproof, Andruck, Muster oder eine sonstige Simulation zur Verfügung oder veranlasst deren Bereitstellung durch den beauftragten Produktionsbetrieb. Der Auftraggeber hat die Druckreife ausdrücklich freizugeben. Nach Freigabe haftet ENGEL AG nicht für Fehler, die aus den freigegebenen Daten, Texten, Bildern, Maßen, Farben, Barcodes, QR-Codes, Pflichtangaben oder Layouts stammen.
10.7    Farbabweichungen, Materialabweichungen, Schnitt-, Falz-, Stanz-, Rill-, Klebe-, Passer-, Register-, Grammatur-, Dimensions-, Mengen- und Verarbeitungsabweichungen innerhalb branchenüblicher oder vom beauftragten Produktionsbetrieb angewendeter bzw. vereinbarter Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
10.8    Produktionsbedingt kann es zu Mehr- oder Minderlieferungen kommen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge als vertragsgemäß und werden anteilig berechnet bzw. gutgeschrieben. Bei Verpackungen, Sonderformaten, komplexen Produktionen oder hohen technischen Anforderungen können abweichende Toleranzen im Angebot vereinbart werden oder sich aus den Bedingungen des beauftragten Produktionsbetriebs ergeben.
10.9    Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Originaldaten verantwortlich. ENGEL AG ist berechtigt, Kopien für die Projektabwicklung, Nachweisführung und gesetzliche Aufbewahrung anzufertigen.


11.    Kartonverpackungen, Faltschachteln und Verpackungsdruck

11.1    Dieser Abschnitt gilt für die Vermittlung, Beratung, Entwicklung, Herstellung, Bedruckung, Veredelung, Beschaffung, Qualitätskontrolle, Lieferung und Koordination von Kartonverpackungen, Faltschachteln, Displays, Versandverpackungen, Produktverpackungen und verwandten Verpackungslösungen.
11.2    ENGEL AG ist bei Kartonagen-, Verpackungs- und Faltschachtelproduktionen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht selbst Herstellerin oder Produzentin, sondern Vermittlerin und Projektkoordinatorin. Die technische Herstellung, Materialauswahl im Rahmen der freigegebenen Spezifikation, Weiterverarbeitung, produktionstechnische Qualitätskontrolle und Lieferung erfolgen durch den jeweils beauftragten Kartonagenhersteller, Verpackungsproduzenten oder Weiterverarbeiter. Dies gilt auch dann, wenn Angebot, Koordination und Verrechnung über ENGEL AG erfolgen.
11.3    b Die Haftung von ENGEL AG für Kartonagen-, Verpackungs- und Faltschachtelproduktionen ist auf eigenes Verschulden bei Auswahl, Beauftragung, Koordination und Weiterleitung der vereinbarten Spezifikationen beschränkt. Für produktions-, material-, verarbeitungs-, lager- oder lieferbedingte Fehler des beauftragten Herstellers haftet ENGEL AG nur in jenem Umfang, in dem der Hersteller gegenüber ENGEL AG tatsächlich haftet und Ersatz leistet, soweit dies gesetzlich zulässig ist. ENGEL AG unterstützt den Auftraggeber nach angemessener Möglichkeit bei der Weiterleitung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber dem Hersteller.
11.4    Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Auftragserteilung alle für die Verpackung relevanten Anforderungen vollständig mitzuteilen, insbesondere:
•    Produktart, Gewicht, Maße, Toleranzen, Füllgut, Fülltemperatur, Feuchtigkeit, Fettigkeit, chemische Eigenschaften und Verpackungsprozess;
•    Lager-, Transport-, Stapel-, Kühl-, Tiefkühl-, Versand- und Verkaufsbedingungen;
•    Anforderungen an Lebensmittelkontakt, Kosmetik, Pharma, Medizinprodukte, Spielwaren, Gefahrgut, E-Commerce, Export, Recyclingfähigkeit, Barriereeigenschaften, Migration, Geruch, Geschmack, Zertifikate, Konformitätserklärungen und Rückverfolgbarkeit;
•    Pflichtkennzeichnungen, Barcodes, QR-Codes, Nährwert-/Produktangaben, Warnhinweise, CE-/UKCA-/sonstige Kennzeichnungen, Pfand-, Entsorgungs-, Recycling- und Verpackungssymbole;
•    Anforderungen aus Kundenhandbüchern, Retailer-Guidelines, Plattformvorgaben, Nachhaltigkeitsvorgaben oder behördlichen Auflagen.
11.5    ENGEL AG schuldet nur die Einhaltung der ausdrücklich vereinbarten Verpackungsspezifikationen. Eine Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck, eine bestimmte Belastung, Lagerdauer, Produktsicherheit, Lebensmitteleignung, Migrationseigenschaft, Recyclingfähigkeit, rechtliche Kennzeichnung oder Verkehrsfähigkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und durch geeignete Spezifikationen abgesichert wurde.
11.6    Verpackungen, die für den direkten oder indirekten Kontakt mit Lebensmitteln, Kosmetika, Arzneimitteln, Medizinprodukten oder sonstigen sensiblen Produkten bestimmt sind, müssen vom Auftraggeber ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Ohne ausdrückliche Mitteilung darf ENGEL AG davon ausgehen, dass keine besonderen regulatorischen Anforderungen bestehen.
11.7    Bei Lebensmittelkontaktmaterialien und vergleichbaren Anwendungen werden nur solche Materialien, Druckfarben, Lacke, Klebstoffe und Produktionsprozesse eingesetzt oder empfohlen, deren Eignung für den konkret mitgeteilten Zweck vereinbart wurde. Erforderliche Migrationsprüfungen, Konformitätserklärungen, Produkttests, Lagertests, Abpacktests oder behördliche Prüfungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
11.8    Der Auftraggeber ist für die Prüfung verantwortlich, ob die Verpackung für sein konkretes Produkt, seinen Abfüllprozess, seine Lieferkette, seine Verkaufsregion und seine gesetzliche Verkehrsfähigkeit geeignet ist. ENGEL AG empfiehlt bei neuen Verpackungen, Produktänderungen, Materialwechseln, sensiblen Füllgütern und Exporten vor Serienproduktion einen Bemusterungs-, Test- und Freigabeprozess.
11.9    Stanzkonturen, Muster, Weißmuster, Prototypen, Andrucke, Proofs, Farbmuster, Materialmuster und Pilotproduktionen dienen der Abstimmung. Der Auftraggeber hat Maße, Konstruktion, Stabilität, Lesbarkeit, Barcodes, Klebeflächen, Stanzungen, Rillungen, Öffnungs-/Verschlussmechanismen und Pflichtangaben vor Serienfreigabe zu prüfen.
11.10    Produktionsbedingt zulässige Toleranzen bei Karton, Papier, Pappe, Wellpappe, Grammatur, Dicke, Feuchte, Planlage, Weißgrad, Farbwirkung, Falzung, Rillung, Stanzung, Klebung, Veredelung, Lackierung, Prägung und Liefermenge richten sich nach vereinbarten Spezifikationen, anerkannten technischen Standards und branchenüblichen Grenzen.
11.11    Der Auftraggeber ist, soweit gesetzlich einschlägig, selbst für abfall-, verpackungs-, lizenzierungs-, registrierungs-, Melde-, Rücknahme-, Pfand-, Kennzeichnungs-, Recycling-, EPR- und sonstige Hersteller-/Inverkehrbringerpflichten verantwortlich. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber Verpackungen befüllt, importiert, vertreibt oder unter seiner Marke in Verkehr bringt. Soweit ENGEL AG gesetzlich oder vertraglich selbst Lizenzierungs- oder Nachweispflichten übernimmt, wird dies im Angebot gesondert ausgewiesen.
11.12    Bei der Gestaltung und Spezifikation von Verpackungen berücksichtigt ENGEL AG auf Wunsch Nachhaltigkeits-, Recycling- und Materialeffizienzanforderungen. Rechtliche Anforderungen, die erst nach Angebotslegung in Kraft treten oder sich ändern, können zu Anpassungen von Spezifikation, Preis und Termin führen.
11.13    Der Auftraggeber stellt ENGEL AG von Ansprüchen Dritter, Behörden, Abnehmer, Endkund:innen oder Verbraucher:innen frei, die auf unzutreffenden Produktinformationen, fehlenden Hinweisen, rechtswidriger Kennzeichnung, ungeeigneter Verwendung, nicht offengelegten Produktanforderungen oder nicht beauftragten Prüfungen beruhen.


12.    Haushaltswerbung, Beilagen, Verteilung und Zustellqualität

12.1    Angebote für Verteilungen beruhen auf Angaben zu Format, Gewicht, Auflage, Verteilobjekt, Verteilgebiet, Bebauungsstruktur, Zustellart, Termin, Anlieferort und sonstigen Anforderungen. Änderungen dieser Grundlagen können Preis- und Terminänderungen auslösen.
12.2    Der Auftraggeber hat Verteilobjekte rechtzeitig, vollständig, sortenrein, korrekt verpackt, palettiert, gekennzeichnet und frei Anlieferstelle bereitzustellen. Anlieferfristen werden im Auftrag festgelegt. Verspätete oder fehlerhafte Anlieferung kann Terminverschiebungen, Bereitstellungskosten, Zusatzfahrten, Sortierkosten oder Ausfallhonorare verursachen.
12.3    Unadressierte Haushaltswerbung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch Briefkasteneinwurf an erreichbare Privathaushalte im vereinbarten Gebiet. Werbeverweigerer, eindeutig mit Werbeverbot gekennzeichnete Briefkästen, nicht zugängliche Gebäude, fehlende Briefkastenanlagen, geschlossene Klingelhäuser, Sicherheitsrisiken, Betriebs- und Gewerbeflächen, Ferienanlagen, Kleingärten, abgelegene Einzelobjekte oder sonstige Zustellhindernisse sind von der Verteilung ausgenommen, sofern nicht ausdrücklich eine Sonderzustellung vereinbart wurde.
12.4    Der Auftraggeber erkennt an, dass Haushaltszahlen, Gebietsstrukturen, Briefkastenzugänge und Zustellhindernisse schwanken können. ENGEL AG führt Verteilungen mit angemessener Sorgfalt und nach dem vereinbarten Qualitätsprozess durch. Eine bestimmte Werbewirkung wird nicht geschuldet.
12.5    Soweit keine abweichende Zustellquote vereinbart ist, gilt eine Verteilung als ordnungsgemäß erfüllt, wenn mindestens 85 % der erreichbaren, nicht mit Werbeverbot versehenen Haushalte im vereinbarten Zustellgebiet beliefert wurden. Höhere Qualitätsziele, zusätzliche Kontrollformen, Tandemkontrollen, externe Kontrollagenturen, Fotodokumentationen oder Nichtbelieferungslisten können gesondert vereinbart werden.
12.6    Reklamationen zur Verteilung müssen unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach dem vorgesehenen Zustelltermin, schriftlich eingehen und konkrete Angaben zu Ort, Straße, Hausnummer, betroffenen Haushalten, Reklamationsgrund und nach Möglichkeit Nachweise enthalten. Pauschale oder verspätete Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
12.7    Unwesentliche Restmengen können nach Ablauf einer Woche nach Zustelltag entsorgt werden, sofern keine Abholung vereinbart wurde. Größere Restmengen werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit gemeldet; Lagerung, Rücktransport oder Entsorgung können verrechnet werden.


13.    Promotion, Hostess-/Personaleinsätze und Veranstaltungen

13.1    Grundlage jeder Promotion, Veranstaltung oder Personalaktion sind ein abgestimmtes Konzept, eine Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan, ein Zeitplan und eine rechtsgültige Beauftragung.
13.2    Der Auftraggeber stellt erforderliche Flächen, Genehmigungen, Zugänge, Sicherheitsinformationen, Produktinformationen, Briefings, Arbeitsmittel, Ausweise, Parkmöglichkeiten, Strom, Internet, Umkleidemöglichkeiten, Hygieneeinrichtungen und sonstige zur Durchführung erforderliche Voraussetzungen rechtzeitig bereit, soweit diese nicht ausdrücklich von ENGEL AG geschuldet sind.
13.3    Der Auftraggeber trägt das Risiko für behördliche Genehmigungen, Veranstaltungsabsagen, Wetter, Standortverfügbarkeit, Hausordnungen, Sicherheitsvorgaben, Kundenfrequenz und sonstige Rahmenbedingungen, die außerhalb des Einflussbereichs von ENGEL AG liegen.
13.4    Kann eine Aktion aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise stattfinden, bleibt der Vergütungsanspruch von ENGEL AG abzüglich ersparter Aufwendungen aufrecht. Bei Open-Air-Aktionen trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
13.5    ENGEL AG ist berechtigt, eingesetztes Personal durch gleich qualifiziertes Personal zu ersetzen. Krankheit, kurzfristige Ausfälle oder nicht von ENGEL AG zu vertretende Ereignisse berechtigen zu angemessener Ersatzorganisation oder Terminverschiebung.


14.    GEO/screen und digitale Performance-Kampagnen

14.1    GEO/screen-Leistungen umfassen je nach Auftrag insbesondere Strategie, Zielgruppenanalyse, hyperlokales Targeting, Geofencing, Multi-Datalayer-Targeting, Vermittlung und Koordination digitaler Werbeleistungen, Ausspielung digitaler Werbemittel über Drittplattformen, Multiscreen-Formate, Programmatic Advertising, Kampagnenmonitoring, Echtzeit-Optimierung, Reporting, UTM-Parameter, Footfall-Studien, Conversion-Auswertungen und sonstige digitale Performance-Leistungen.

a)    ENGEL AG ist bei GEO/screen- und digitalen Kampagnenaufträgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, Vermittlerin, Kampagnenkoordinatorin und kaufmännische Abwicklerin, nicht jedoch Betreiberin der eingesetzten Werbeplattformen, Publisher-Netzwerke, Adserver, Datenquellen, Apps, DSPs, SSPs, Trackingtechnologien oder Endgeräte. Die technische Ausspielung, Inventarbereitstellung, Messung und Datenverarbeitung erfolgen ganz oder teilweise durch die jeweils eingesetzten Technologie-, Media-, Plattform- und Datenpartner. Dies gilt auch dann, wenn Angebot, Koordination und Verrechnung über ENGEL AG erfolgen.

b)    Die Haftung von ENGEL AG für GEO/screen- und digitale Kampagnenaufträge ist auf eigenes Verschulden bei Auswahl, Beauftragung, Koordination, Briefing und Weiterleitung der vereinbarten Kampagnenparameter beschränkt. Für technische Ausfälle, Messabweichungen, Inventarbeschränkungen, Plattformentscheidungen, Ablehnungen, Datenpartnerfehler, Reichweitenschwankungen, ungültigen Traffic, Trackingbeschränkungen oder sonstige Leistungsstörungen der eingesetzten Drittanbieter haftet ENGEL AG nur in jenem Umfang, in dem der jeweilige Drittanbieter gegenüber ENGEL AG tatsächlich haftet und Ersatz leistet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14.2    Die konkrete Leistung ergibt sich aus Angebot, Mediaplan, Kampagnenbriefing, Zielregion, Zielgruppe, Budget, Laufzeit, Werbeformat, Frequenz, KPI-Ziel, technischen Spezifikationen und rechtlichen Vorgaben. Kampagnen können nur im Rahmen verfügbarer Medieninventare, technischer Reichweiten, Plattformrichtlinien und Datenschutz-/Einwilligungsgrundlagen durchgeführt werden.
14.3    Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Werbemittel, Landingpages, Ziel-URLs, Logos, Texte, Bild- und Videomaterial, Tracking-Parameter, Impressums-/Pflichtinformationen, Sponsoreninformationen, Produktinformationen, Altersbeschränkungen, Brancheneinschränkungen und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Landingpages müssen mobil optimiert, erreichbar, rechtlich zulässig, datenschutzkonform und technisch funktionsfähig sein.
14.4    Sofern ENGEL AG Werbemittel erstellt oder anpasst, erhält der Auftraggeber nach Freigabe ein Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber bleibt für die rechtliche Zulässigkeit, Kennzeichnung, Produktangaben, Preisangaben, Claims, Pflichtinformationen und Zielseiten verantwortlich.
14.5    GEO/screen kann mit pseudonymisierten, anonymisierten oder aggregierten Daten, Mobile Advertising IDs, Kontextsignalen, Standortsignalen, App-Nutzungssignalen, Geofencing, modellierten Zielgruppen, Reichweitenmodellen und Performance-Daten arbeiten. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nur auf Grundlage einer geeigneten Rechtsgrundlage und der erforderlichen Datenschutzvereinbarungen. ENGEL AG schuldet keine Identifikation einzelner Personen und stellt dem Auftraggeber keine personenbezogenen Endnutzerprofile zur Verfügung. Reporting erfolgt grundsätzlich aggregiert oder kampagnenbezogen.
14.6    Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Targeting-Vorgaben zu machen, die auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten, sensiblen Merkmalen, Gesundheitsdaten, politischer Meinung, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder vergleichbaren geschützten Merkmalen beruhen, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Freigabe und eine eindeutig tragfähige Rechtsgrundlage vorliegen. Targeting auf Minderjährige oder die Nutzung personenbezogener Daten Minderjähriger zu Werbezwecken ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart.
14.7    Kampagnen mit politischem, wahlbezogenem, gesellschaftspolitischem, behördlichem, gesundheitsbezogenem, finanzmarktbezogenem, alkohol-, glücksspiel-, tabak-, nikotin-, arzneimittel-, heilmittel-, erotik-, jugendschutz- oder sonst reguliertem Inhalt bedürfen einer gesonderten Prüfung und Freigabe durch ENGEL AG. ENGEL AG darf solche Kampagnen ohne Angabe von Gründen ablehnen oder zusätzliche Nachweise verlangen.
14.8    Für politische Werbung oder Werbung, die geeignet ist, Wahlen, Referenden, Abstimmungen, politische Prozesse, legislative oder regulatorische Entscheidungen zu beeinflussen, muss der Auftraggeber alle gesetzlich erforderlichen Transparenz-, Sponsoren-, Finanzierungs-, Targeting-, Archivierungs- und Kennzeichnungsinformationen rechtzeitig bereitstellen. ENGEL AG kann entsprechende Kampagnen nur durchführen, wenn die Einhaltung der jeweils geltenden EU- und nationalen Vorschriften sowie Plattformrichtlinien möglich ist.
14.9    Soweit der Digital Services Act, Plattformrichtlinien oder Publisher-Vorgaben Angaben zur Kennzeichnung von Werbung, zum Auftraggeber/Sponsor, zu Targetingparametern, zu Auswahlkriterien oder zur Transparenz verlangen, stellt der Auftraggeber die erforderlichen Informationen bereit und stimmt deren Weitergabe an Plattformen, Publisher, Technologiepartner oder Behörden zu, soweit dies zur Vertragserfüllung oder Compliance erforderlich ist.
14.10    KPIs wie Impressions, Reichweite, Klicks, CTR, Sichtbarkeit, Interaktionen, Footfall, Visits, Conversions, Frequenz, Completion Rate oder sonstige Leistungswerte werden nach den Messmethoden der jeweils eingesetzten Systeme, Plattformen oder Dienstleister ermittelt. Geringfügige Messabweichungen zwischen Systemen sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.
14.11    Unerwünschter oder ungültiger Traffic, Bots, Ad Fraud, Ad Blocking, Browser-/Betriebssystembeschränkungen, Cookie-/Tracking-Verweigerungen, Consent-Entscheidungen, App-Tracking-Transparenz, technische Limitierungen, Netzschwankungen, Plattformänderungen und sonstige externe Faktoren können Reichweite, Messbarkeit und Performance beeinflussen. ENGEL AG wird angemessene Qualitäts- und Fraud-Präventionsmaßnahmen einsetzen, schuldet jedoch keinen vollständigen Ausschluss solcher Effekte.
14.12    Der Auftraggeber erkennt an, dass digitale Kampagnen durch kontinuierliche Optimierung angepasst werden können, insbesondere hinsichtlich Zielgruppenlayern, Gebieten, Ausspielzeiten, Frequenzen, Formaten, Budgetsplits, Publishern und Creatives, soweit dadurch das Kampagnenziel verfolgt wird.


15.    Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit personenbezogener Daten

15.1    Die Parteien beachten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das deutsche Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), das österreichische Datenschutzgesetz (DSG), das österreichische Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), ePrivacy-Vorgaben, den Digital Services Act sowie sonstige anwendbare Datenschutz-, Telekommunikations-, Digitaldienste- und Werbevorschriften. Für Kampagnen, Websites, Landingpages, Ausspielungen, Tracking- oder Targetingmaßnahmen in Deutschland und/oder Österreich sind die jeweils einschlägigen nationalen Zusatzvorschriften zu berücksichtigen.
15.2    Die datenschutzrechtliche Rolle der Parteien richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und dem jeweiligen Leistungsland. ENGEL AG kann je nach Leistung eigene Verantwortliche, Auftragsverarbeiterin oder gemeinsam Verantwortliche sein. Die Rollen werden erforderlichenfalls in einer gesonderten Datenschutzanlage, einem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO oder einer Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO festgelegt. Bei grenzüberschreitenden Kampagnen in Deutschland und Österreich ist vor Kampagnenstart festzulegen, welche Partei für Informationspflichten, Einwilligungsmanagement, Betroffenenrechte, Löschkonzepte, Nachweise, Plattforminformationen und Datenschutz-Folgenabschätzungen verantwortlich ist.
15.3    Stellt der Auftraggeber personenbezogene Daten bereit oder veranlasst deren Verarbeitung, sichert er zu, dass hierfür eine gültige Rechtsgrundlage besteht, Betroffene ordnungsgemäß informiert wurden, erforderliche Einwilligungen vorliegen und die Daten rechtmäßig, richtig und zweckgebunden verarbeitet werden dürfen.
15.4    Setzt der Auftraggeber auf seinen Websites, Landingpages, Apps oder Online-Shops Tracking-, Analyse-, Retargeting-, Conversion-, UTM-, Pixel-, Cookie-, Consent-, SDK-, Mobile-Identifier- oder ähnliche Technologien ein, ist er für deren rechtmäßige Implementierung, Einwilligungsverwaltung, Datenschutzhinweise und technische Funktionsfähigkeit verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für Deutschland sind insbesondere die Anforderungen des TDDDG an das Speichern von Informationen oder den Zugriff auf Informationen in Endeinrichtungen sowie die DSGVO zu beachten. Für Österreich sind insbesondere § 165 Abs. 3 TKG 2021 sowie die DSGVO zu beachten. Nicht technisch erforderliche Marketing-, Tracking-, Targeting- oder Analysemaßnahmen dürfen nur eingesetzt werden, wenn die erforderlichen Einwilligungen und Informationen wirksam vorliegen.
15.5    ENGEL AG darf personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang und für die vereinbarten Zwecke verarbeiten. Soweit Subunternehmer, Technologieanbieter, Datenpartner, Druckdienstleister, Lettershop-Dienstleister, Zustellpartner, Plattformen oder sonstige Dienstleister als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden, werden diese vertraglich auf angemessene Datenschutz- und Sicherheitsstandards verpflichtet. Bei eigener Verantwortlichkeit von Drittanbietern gelten zusätzlich deren Datenschutzinformationen und Nutzungsbedingungen.
15.6    Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt nur, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln oder sonstige geeignete Garantien.
15.7    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ENGEL AG ohne vorherige schriftliche Zustimmung besondere Kategorien personenbezogener Daten, Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder Daten von Minderjährigen zu übermitteln oder deren Verarbeitung im Rahmen von Targeting-, Tracking-, Lettershop-, Druck-, Verteil- oder GEO/screen-Leistungen zu veranlassen.
15.8    Bei adressierten Werbemaßnahmen, Lettershop-Leistungen, CRM-Abgleichen, Kundenlisten, Zielgruppenlisten, Upload-Audiences, Matching-Verfahren oder sonstigen vom Auftraggeber bereitgestellten personenbezogenen Daten ist ausschließlich der Auftraggeber für die Zulässigkeit der Datenerhebung, Zweckänderung, Werbeansprache, Interessenabwägung, Einwilligung, Widerspruchsprüfung, Robinson-/Sperrlistenabgleich, Aktualität und Richtigkeit der Daten verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
15.9    ENGEL AG ist berechtigt, datenschutzrechtlich riskante Datenverarbeitungen, Zielgruppen, Tracking-Setups, Kundenlisten, Matching-Prozesse oder Kampagnen abzulehnen, auszusetzen oder zusätzliche Nachweise zu verlangen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit, Transparenz, Einwilligungslage oder technischen Umsetzung bestehen.


16.    Urheberrechte, Nutzungsrechte und Referenzen

16.1    Alle von ENGEL AG entwickelten Ideen, Konzepte, Präsentationen, Strategien, Geomarketingansätze, Mediapläne, Texte, Layouts, Designs, Druckdaten, Verpackungskonzepte, Stanzkonzepte, Reports, Auswertungen, Softwarekonfigurationen, Workflows, Know-how und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützt, soweit sie schutzfähig sind.
16.2    Der Auftraggeber erhält an den final abgenommenen und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung von ENGEL AG.
16.3    Nicht beauftragte Konzepte, Pitches, Entwürfe, Layouts, Strategien, Verpackungsideen, Targetingansätze oder Mediapläne dürfen ohne Zustimmung von ENGEL AG nicht verwendet, umgesetzt oder an Dritte weitergegeben werden.
16.4    ENGEL AG darf den Auftraggeber und durchgeführte Projekte nach Abschluss als Referenz nennen, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder der Auftraggeber der Referenznennung schriftlich widerspricht. Details zu vertraulichen Kampagnendaten werden nur mit Zustimmung veröffentlicht.
16.5    Marken, Logos, Unternehmenskennzeichen und Inhalte des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt. Der Auftraggeber räumt ENGEL AG hierfür die erforderlichen Rechte ein.


17.    Vertraulichkeit

17.1    Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Vertraulich sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Konditionen, Mediapläne, Zielgruppeninformationen, Datenmodelle, Produktionsinformationen, technische Spezifikationen, Kundendaten und nicht veröffentlichte Kampagneninformationen.
17.2    Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher/behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
17.3    Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie zeitlich unbegrenzt, solange ein Geheimhaltungsinteresse besteht.


18.    Gewährleistung, Prüfung und Reklamation

18.1    Der Auftraggeber hat Lieferungen, Druckprodukte, Verpackungen, Reports, Werbemittel, Verteilnachweise, Kampagnenergebnisse und sonstige Leistungen unverzüglich nach Erhalt oder Zugänglichmachung zu prüfen.
18.2    Offensichtliche Mängel sind bei Warenlieferungen binnen 5 Werktagen ab Lieferung, bei digitalen Leistungen binnen 5 Werktagen ab Zugang des Reports oder der Leistung, bei Verteilungen binnen 48 Stunden ab Zustelltermin und bei laufenden Kampagnen unverzüglich nach Kenntnis schriftlich zu rügen. Spätere Rügen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18.3    Bei berechtigten Mängeln ist ENGEL AG zunächst zur Verbesserung, Ersatzleistung, Nachlieferung, Ersatzschaltung, Gutschrift oder angemessenen Preisminderung berechtigt. Der Auftraggeber hat ENGEL AG die hierfür erforderliche Gelegenheit einzuräumen.
18.4    Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen, branchenüblichen Toleranzen, Fehlern in vom Auftraggeber freigegebenen Daten, ungeeigneten Vorgaben, unzureichenden Spezifikationen, nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäßer Lagerung, Handhabung, Weiterverarbeitung oder Verwendung.


19.    Haftung

19.1    ENGEL AG haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Personenschäden, soweit gesetzlich zwingend.
19.2    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ENGEL AG, soweit gesetzlich zulässig, nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren unmittelbaren Schaden. Bei Unternehmergeschäften ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.
19.3    Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Dritt- und Folgeschäden, Datenverlust, Reputationsschäden, Produktionsausfall, Umsatzausfall, Verlust von Kunden, Ansprüche von Abnehmern, Endkund:innen oder sonstigen Dritten, Schäden aus fehlerhaften Inhalten des Auftraggebers oder Schäden aus Druckereien, Kartonagenherstellern, Verpackungsproduzenten, Plattformen, Medienpartnern, Technologieanbietern, Datenpartnern oder sonstigen Drittleistern ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
19.4    Die Haftung von ENGEL AG ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach in jedem Fall auf die Netto-Auftragssumme des konkret betroffenen Einzelauftrags beschränkt. Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenaufträgen ist die Haftung auf die Nettovergütung des konkret betroffenen Leistungsteils, höchstens jedoch auf die Nettovergütung der letzten drei Monate vor Schadenseintritt, beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
19.5    ENGEL AG haftet nicht für den Werbeerfolg, die wirtschaftliche Wirkung, die Marktreaktion, die Richtigkeit von Prognosen, die Verfügbarkeit bestimmter Medieninventare, Plattformentscheidungen, Drittanbieter-Messwerte, Produktionsentscheidungen von Druckereien oder Kartonagenherstellern, Materialverfügbarkeiten, Lieferkettenstörungen oder die rechtliche Zulässigkeit von vom Auftraggeber freigegebenen Inhalten, sofern ENGEL AG den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hat.
19.6    Der Auftraggeber hält ENGEL AG von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Strafen, Kosten und Aufwendungen frei, die aus rechtswidrigen Inhalten, unzutreffenden Angaben, fehlenden Rechten, Datenschutzverstößen, fehlerhaften Produktinformationen, Verpackungs- oder Kennzeichnungspflichten, politischer Werbung oder sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen entstehen.


20.    Stornierung, Kündigung und Ausfallkosten

20.1    Der Auftraggeber kann Aufträge nur schriftlich stornieren oder kündigen. Bereits erbrachte Leistungen, beauftragte Fremdleistungen, Materialeinkäufe, Medienbuchungen, Produktionsvorbereitungen, Personaldispositionen, Konzeptionsleistungen und sonstige Aufwendungen sind in jedem Fall zu vergüten.
20.2    Sofern im Auftrag keine abweichenden Stornoregeln vereinbart sind, gelten folgende pauschalierte Ausfallkosten bezogen auf das Netto-Auftragsvolumen des stornierten Leistungsteils:
•    bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 25 %;
•    bis 8 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 %;
•    ab 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 100 %

20.3    Bei Medienbuchungen, Programmatic-/GEO/screen-Kampagnen, Druckproduktionen, Verpackungsproduktionen, Sondermaterialien, personalisierten Leistungen, bereits gestarteter Produktion, fix gebuchten Drittleistungen oder nicht stornierbaren Fremdkosten können höhere Stornokosten bis zu 100 % anfallen.
20.4    ENGEL AG kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten, rechtswidrigen Kampagneninhalten, Datenschutzrisiken, behördlichen Untersagungen, Plattformablehnungen, Gefährdung von Mitarbeiter:innen oder Zustellpartnern, Insolvenz, Bonitätsverschlechterung oder Rufschädigungsrisiken.


21.    Abwerbeverbot

21.1    Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate danach keine Mitarbeiter:innen, freien Mitarbeiter:innen, Subunternehmer:innen oder sonstige von ENGEL AG im Rahmen des Auftrags eingesetzte Personen gezielt abzuwerben oder ohne Zustimmung von ENGEL AG unmittelbar zu beschäftigen oder zu beauftragen.
21.2    Bei schuldhafter Verletzung ist ENGEL AG berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe von EUR 5.000 je Einzelfall zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht, soweit gesetzlich vorgesehen.


22.    Compliance, Ablehnungsrechte und Sperrung rechtswidriger Inhalte

22.1    ENGEL AG darf Aufträge, Inhalte, Werbemittel, Verpackungsaufdrucke, Zielseiten, Zielgruppen, Platzierungen oder Kampagnen ablehnen, stoppen, sperren oder entfernen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie gegen Gesetze, behördliche Vorgaben, Rechte Dritter, Plattformrichtlinien, Branchenstandards, Jugendschutz, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Werberichtlinien, politische Werberegeln oder berechtigte Interessen von ENGEL AG verstoßen.
22.2    Der Auftraggeber trägt dadurch entstehende Mehrkosten, Ausfallkosten oder Fremdkosten, soweit die Ablehnung, Sperrung oder Änderung auf von ihm zu vertretenden Umständen beruht.
22.3    ENGEL AG ist nicht verpflichtet, rechtswidrige oder ethisch unvertretbare Inhalte zu produzieren, zu verteilen, zu bewerben oder zu veröffentlichen.


23.    Schlussbestimmungen, Recht und Gerichtsstand

23.1    Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ENGEL AG in Bad Orb, Deutschland. Niederlassungen oder sonstige Standorte begründen keinen abweichenden Erfüllungsort, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
23.2    Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen, soweit diese zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden.
23.3    Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen ENGEL AG und Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz der ENGEL AG in Bad Orb, Deutschland, sachlich und örtlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
23.4    Änderungen und Ergänzungen des AGBs bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt, soweit nicht zwingend strengere Formvorschriften gelten.
23.5    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchsetzbar oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

 

AGB Ergänzung zu Promotion und Hostesseinsätze Durchführung /Organisation

  1. Basis jeder Veranstaltung ist ein durch den Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit dem Auftraggeber abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und eine rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages. Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Auftraggeber schriftlich abgestimmt.
  2. Von Seiten des Auftraggebers werden eventuelle Ausstellungs- und Veranstaltungsräume an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten des Auftragnehmers für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungsund Beschallungstechnik, sowie für Bühnenproben zugänglich gemacht.
  3. Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird hierdurch vom Auftraggeber bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Auftraggebers abzuschließen.
  4. Der Auftragnehmer ist gegenüber Lieferanten, die vom Auftraggeber mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Auftraggebers weisungsberechtigt.
  5. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält ENGEL AG den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Der Auftragnehmer wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was es sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
  6. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko.
  7. Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch den Auftragnehmer oder deren Beauftragte infolge Krankheit, technischen Störungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen oder höhere Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Auftragnehmer wird die Hinderungsgründe dem Auftraggeber unverzüglich per Fax, Email oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen (ärztliches Attest etc.).
  8. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan.
  9. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der gesamte laut Zahlungsplan vereinbarte Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen

AGB Ergänzung zu Beilagen, Haushaltswerbung

1. Angebot

Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen gelten für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjekts sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend veränderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkasten zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag zwischen 5 bis 20 Prozent.

2. Vertragsabschluss

  1. Macht der Auftragnehmer Angaben zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oder Leistung (z. B. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten) sind diese nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  3. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.

3. Anlieferung

  1. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige, vollständige, korrekte und kostenfreie Anlieferung der Druckwerke an die vom Auftragnehmer bestimmte Adresse, bis zum vom Auftragnehmer bestimmten Zeitpunkt, verantwortlich. Bei verspäteter Anlieferung trägt der Auftraggeber evtl. entstandene Bereitstellungskosten. Die Zustellung erfolgt zum im Zustellauftrag bestimmten Termin, sofern die Druckwerke spätestens 3 Tage vorher angeliefert werden.
  2. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an erreichbare Privathaushalte, unter Berücksichtigung der Verteilhemmnisse, durch Briefkasteneinwurf. Es werden jeweils so viele Exemplare in die Briefkästen eingesteckt, wie diese Haushaltsnamen aufweisen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht schriftlich eine andere Abdeckungsquote.
  3. Privathaushalte mit eindeutigem Werbeverbot werden nicht beliefert. Ist ein Gebäude mit Innenbriefkästen verschlossen, wird dieses Gebäude bei der Verteilung nicht bedient, wenn nach einem für die Bewohner zumutbaren klingeln der Zugang nicht gewährt wird. In Gebäuden/Gebäudeanlagen, in denen ein Briefkasteneinwurf generell nicht erlaubt ist, werden zum Schutze des Auftraggebers diese Gebäude/ Gebäudeanlagen von der Verteilung zunächst ausgeschlossen.
  4. Von der Verteilung sind grundsätzlich ausgeschlossen: Gewerbegebiete, Büros, Geschäfte, Feriensiedlungen, Kleingärten, sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Weiterhin bleiben Gebiete von der Verteilung ausgeschlossen, die die Sicherheit der Verteiler gefährden.
  5. Unbedeutende Restmengen werden vom Auftragnehmer eine Woche ab Zustelltag auf Lager gehalten. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, bis dahin nicht abgeholte Restmengen zu entsorgen. Über größere Restmengen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und bewahrt diese eine Woche ab Zustelltag. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, bis dahin nicht abgeholte Restmengen zu entsorgen.

4. Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte.
  2. Die Engel AG haftet nicht für Mängel die vom Dritten während des Drucks entstanden sind.
  3. Der Auftragnehmer trifft Vorkehrungen, um eine mindestens 85%ige Zustellquote zu erreichen, Basis für diese Quote sind die erreichbaren Briefkästen im Zustellgebiet. Reklamationen müssen innerhalb von 48 Stunden nach Zustellung beim Auftragnehmer eingehen und Tag, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer, Name und Reklamationsgrund enthalten. Eine Belieferung von mind. 85% der erreichbaren Haushalte gilt als ordnungsgemäße Erfüllung des Verteilauftrages.

5. Werbeerfolg

Der Auftragnehmer haftet weder für den Erfolg der Werbemaßnahme noch für den Inhalt des Werbeproduktes. Sofern er dafür von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftraggeber von der Haftung frei bzw. tritt er für die entstehenden Aufwendungen, insbesondere Rechtsverfolgungskosten, in vollem Umfang ein.

 

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Persönlich für Sie da.

Markus Engel
Tel. +49 6052 807-0

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